Formalitäten - Meldepflichten nach der Geburt

Unter dem Vorbehalt der Voraussetzungen: können die Eltern bestimmen, dass das Kind nicht Deutscher, sondern Staatsangehöriger ihres Heimatlandes ist?

 

 

Die Fragen von Dr. Eldering beantworten Gabriele Schmitz und Dieter Lamsfuß, beide Standesbeamte beim Standesamt Bergisch-Gladbach

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